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Anlässlich der Volksabstimmung vom 24. September 2017 wurden der Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und das Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Altersvorsorge 2020 abgelehnt. Dadurch werden die MWST-Sätze per 1. Januar 2018 angepasst.

Dies hat Auswirkungen auf Buchungen im in TOMAS® und vor allem im Bereich der Preiserfassung bei den Pauschalen, Stadtführungen und Bausteinen auf eigenen Namen und Rechnung.


Info

Die MWST-Sätze ändern:

Alter MwSt.-SatzNeuer MwSt. Satz ab 01.01.2018Betroffene Leistungen
8.0%
-->
7.7%Tickets, Artikel, zusätzliche Verpflegung, Zu- und Abschläge aller Art
3.8%
-->
3.7%Unterkunftsleistungen, Kinderermässigungen, Einzelzimmerzuschläge


 

Betroffen sind:

- Bausteine auf eigenen Namen und Rechnung (d.h. Tickets, Artikel, Stadtführungen mit Einkauf- und Verkaufspreisen)

- Pauschalen auf eigenen Namen und Rechnung (d.h. Unterkunftsleistungen als Hauptleistungen und Bausteine als Zusatzleistungen zu Pauschalen mit Einkauf- und Verkaufspreisen)


Wenn die Preise manuell erfasst wurden, müssen diese ab dem 1. Januar 2018 auf das neue Fibu-Konto bzw. MWST-Satz umgestellt werden.


Erstellt dafür jeweils einen neuen Preiseintrag ab dem 1. Januar 2018 mit dem neuen Satz und grenzt den vorangehenden Preiseintrag bis zum 31. Dezember 2017 ab.

 

Wir haben für «Aufwand» und «Ertrag» jeweils ein neues Fibu-Konto einrichten lassen. Es kann auf jedem Preiseintrag unter «Fibukonto» zugewiesen werden:

 


Neben dem Fibu-Konto muss auch der korrekte MWST-Satz pro Preiseintrag im Feld «MWST» hinterlegt sein:


Unterkunftsleistung Ertrag (Verkaufspreis) und Aufwand (Einkaufspreis)

Image Added Image Added


Zusatzleistung Ertrag (Verkaufspreis) und Aufwand (Einkaufspreis)

Image Added Image Added


Beachtet auch die Fibu-Konten und MWST-Sätze auf den Zu- und Abschlägen wie Halbpension, Kinderpreis, usw..


Wenn die Preise mit Preissynchronisationsgruppen abgeleitet werden, muss eine neue Konfiguration erstellt werden ab 1. Januar 2018. Es kann dabei jedoch derselbe «Typ» verwendet werden. Die bestehende Konfiguration muss auf den 31. Dezember 2017 eingegrenzt werden.




Anschliessend kann die Preissynchronisation über die globale Pflege nochmals angestossen werden (Nicht über «Jetzt anwenden»). Bitte führt diese Aufgabe zu Randzeiten aus.

 

Verantwortung

Für die Richtigkeit der Preiseinträge trägt jede Destination die Verantwortung. Bei den Destinationen, die das Abrechnungsmodul von GRF nutzen, ist GRF auf die Richtigkeit der Daten angewiesen und kann bei Bedarf den Mehraufwand in Rechnung stellen.

 

 

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir euch natürlich gerne zur Verfügung.